Radio-/TV-Gebührenbefreiung

 

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag ausgesprochen. Der entsprechende Antrag kann hier heruntergeladen werden.

Der Antrag ist vollständig ausgefüllt (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Befreiungs- / Ermäßigungsgrundes, Unterschrift) in einem frankierten Briefumschlag an

 

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

 

zu senden.

 

Dem Antrag ist die „Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ beizufügen. Die Bescheinigung wird Ihnen mit dem Leistungsbescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II übersandt. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio entscheidet danach über Ihren Antrag.