Betriebliche Praxiserprobung
Im Rahmen einer betrieblichen Praxiserprobung erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit, unbürokratisch die Eignung eines Bewerbers für eine vakante Position im Betrieb zu erproben, in dem der Bewerber vor Abschluß des Arbeitsvertrages im Betrieb mitarbeitet.
Ziel der Förderung:
Anschließende Einmündung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Wichtig ist:
Die betriebliche Praxiserprobung muss VOR Beginn beim Kommunalen Kreisjobcenter Fulda beantragt und mit diesem abgestimmt werden.
Ferner muss ein konkreter Personalbedarf im Praktikumsbetrieb für eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle bestehen.
Weitere Informationen:
Die Gewährung einer Praktikumsvergütung während der betrieblichen Praxiserprobung ist nicht zwingend notwendig, vielmehr hat der Bewerber während dieser Zeit Anspruch auf Fortzahlung von Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Die Unfallversicherung muss durch den Betrieb sichergestellt werden – das Kommunale Kreisjobcenter Fulda haftet NICHT für Personen- und Sachschäden.
Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. Mögliche Arbeits- und Wegeunfälle sind durch die Berufsgenossenschaft des Betriebes zu versichern.
Haben Sie Interesse?
Dann sprechen Sie uns an …
… und teilen Sie uns mit, welchen Arbeitsplatz Sie gerne besetzen möchten.
Das Kommunale Kreisjobcenter Fulda steht Ihnen für eine ausführliche individuelle Beratung zur Verfügung. Selbstverständlich kommen wir auch gerne in Ihren Betrieb.
Sobald wir uns ein Bild von den beruflichen Anforderungen gemacht haben, gleichen wir Ihr Profil mit unserem Angebot an Arbeitskräften ab. Finden wir eine geeignete Person – und auch nur dann – vereinbaren wir mit Ihnen einen Vorstellungstermin.
Ansprechpartner | |
Arbeitgeberservice | 0661 6006 8091 |