FRAGEN ZUM REGELBEDARF

 

Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde im Text nur die männliche Form verwendet. Die Angaben beziehen sich jedoch grundsätzlich auf beide Geschlechter.

 

 

Wie hoch sind die Regelbedarfe und was beinhalten diese?

Das Bürgergeld setzt sich insgesamt aus verschiedenen Beträgen zusammen (Regelbedarf, evtl. Mehrbedarf, Bedarfe für Unterkunft und Heizung), denen vorhandene Einnahmen gegenübergestellt werden.
Über den Regelbedarf werden insbesondere die Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (Strom) und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens abgedeckt. Hierunter fällt in vertretbarem Umfang auch eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Die Höhe der Regelbedarfe ist abhängig von Ihrem Alter und Familienstand.
Zudem wird der Regelbedarf jeweils zum 01.01. eines Jahres unter Berücksichtigung der  veränderten bundesweiten Verhältnissen (Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Preisentwicklungen) durch die Bundesregierung angepasst (fortgeschrieben).

 

 Gibt es beim Bürgergeld auch Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine?

Ja, die Gewährung von Sachleistungen (z.B. Gutscheine für Möbel) und/oder Lebensmittelgutscheinen ist grundsätzlich möglich. Allerdings wird hiervon nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht. Im Regelfall werden die Leistungen in Form von Geldleistungen erbracht.

Sofern wir Ihnen Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheinen gewähren, stellt dies keine zusätzliche Leistung dar, Sie erhalten diese dann anstelle der Geldleistungen.