Wie können Sie die Leistungen erhalten?
Für das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es ein Beiblatt "Leistungen für Bildung und Teilhabe".
Für die Gewährung von Schülerbeförderung ist zusätzlich das Beiblatt "Schülerbeförderung" einzureichen.
Für die Gewährung von Lernförderung sind zusätzlich das Beiblatt „Fragebogen zur angemessenen Lernförderung“ sowie das letzte Schulzeugnis einzureichen.
Diese Unterlagen erhalten Sie im Kommunalen Kreisjobcenter, dem Behördenhaus am Schlossgarten und in den Sozialämtern.
Bitte vergessen Sie nicht, die im Formular geforderten Unterlagen beizufügen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
- Kommunale Kreisjobcenter (SGB II-, Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher),
- örtlich zuständige Sozialamt (SGB XII-Bezieher und nicht erwerbsfähige Personen) oder
- Zuwanderungsamt im Behördenhaus am Schlossgarten (Leistungsbezieher nach dem AsylbLG).