1,5 Millionen zurück an Kreiskasse

Kann jemand sein Leben finanziell nicht alleine stemmen, hat er einen Anspruch auf die Unterstützung durch das Kreisjobcenter. Wird die Unterstützung, beispielsweise nach dem SGB II, gewährt, prüft das Team Unterhalt des Kreisjobcenters, ob es Angehörige gibt, die eigentlich diese Unterhaltszahlungen leisten müssen. 

„Hat eine Frau mit zwei Kindern, die von ihrem Mann getrennt ist, Anspruch auf SGB II-Leistungen oder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, prüfen meine Kolleginnen, Kollegen und ich, ob nicht auch der Vater Unterhalt, Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt zahlen kann“, erklärt Andreas Heitz, Leiter des Sachgebiets Unterhalt. Der Grund für das Tätigwerden des Teams Unterhalt  hat verschiedene Ursachen: Beispielsweise fallen Mütter, die getrennt von ihrem Mann leben oder uneheliche Kinder haben und keinen Unterhalt bekommen, in die Zuständigkeit des Sachgebiets von Heitz. Ebenso ist das Team unter anderem für volljährige Kinder in Erstausbildung zuständig, die von ihren Eltern keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten und deshalb BAföG beantragt haben. Aber auch ältere Menschen, die in einem Heim gepflegt werden und deren Kinder eigentlich für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssten, gehören zum Personenkreis des Teams Unterhalt, das es seit 2002 beim Landkreis Fulda gibt.


Zwei seiner Kollegen sind zudem auch für eingestellte Fälle verantwortlich, bei denen es noch offene Forderungen aus dem Leistungsbezug – wie Mietkautionsdarlehen – gibt. „Dabei fungieren wir sozusagen als Inkasso-Büro“, erläutert Heitz.
Den größten Teil der Arbeit seines Sachgebiets macht aber der Unterhaltsrückgriff aus. „Wir versuchen immer zu klären, wer  ursächlich für einen Menschen Unterhalt zahlen muss, bevor es der Staat tut“, erläutert der Sachgebietsleiter, der seit Anfang an im Team Unterhalt mit dabei ist. In den meisten Fällen zahlen die betroffenen Personen. Doch weigern sich Personen, den Unterhalt zu zahlen, können diese Fälle auch vor dem Familiengericht landen. Andreas Heitz vertritt dabei den Landkreis Fulda mit Generalvollmacht vor Gericht. Im vergangenen Jahr war dies etwa 40 Mal der Fall. „Ziel ist jedoch immer erst eine außergerichtliche, vergleichsweise Einigung“, erklärt Heitz. Verglichen mit der tatsächlichen Zahl der Fälle ist das wenig: Jeder Mitarbeiter im Team Unterhalt kümmert sich im Jahr um etwa 500 bis 550 Fälle.


Rund 1,5 Millionen Euro haben Heitz und sein Team Unterhalt im vergangenen Jahr über die Unterhaltspflicht zurück in die Kreiskasse geholt. „Das sind 1,5 Millionen Euro, die sonst der Staat bezahlen würde“, betont Andreas Heitz, der auch einen Lehrauftrag an der Hochschule Fulda begleitet und nebenamtlicher Dozent beim hessischen Verwaltungsschulverband ist. Mit dieser Rückholquote belegt der Landkreis Fulda bundes- und hessenweit einen Spitzenplatz.

 

Foto und Text: Lisa Laibach