Uns ist die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlich relevanten Gruppen wichtig.
Gerade bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten, im Volksmund "1-Euro-Jobs" genannt, ist ein gesellschaftlicher Konsens herzustellen. Arbeitsgelegenheiten dürfen nicht zu Lasten regulärer Beschäftigung gehen, schließlich ist es auch unser oberstes Ziel, Langzeitarbeitslose nicht nur zu beschäftigen sondern dem 1. Arbeitsmarkt zuzuführen.
Der Landkreis Fulda hat daher einen kommunalen Fachbeirat gegründet, der als freiwilliges Gremium den Kreisausschuss unterstützt und berät. Die Beratungsfunktion erstreckt sich dabei insbesondere auf die Ausgestaltung und die arbeitsmarktliche Notwendigkeit von Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 SGB II und die eventuellen Risiken, die durch deren Schaffung und Ausgestaltung entstehen.
Derzeit setzt sich der Fachbeirat aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Der/dem Landrätin/Landrat oder der/dem für den Aufgabenbereich SGB II zuständigen Dezernentin/en
Ein(e) Vertreter/in der Stadt Fulda
Ein(e) Vertreter/in der Agentur für Arbeit - Fulda
Ein(e) Vertreter/in der Industrie- und Handelskammer Fulda
Ein(e) Vertreter/in der Kreishandwerkerschaft Fulda
Ein(e) Vertreter/in des Arbeitgeberverbandes Osthessen
Ein(e) Vertreter/in des DGB
Ein(e) Vertreter/in der Liga der Freien Wohlfahrtspflege