Die Sicherstellung des Existenzminimums gehört neben der Eingliederung in Arbeit zu den Hauptmerkmalen der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Im Zusammenspiel zwischen Bürger und Sachbearbeiter werden die leistungsrechtlichen Aspekte der Hilfegewährung besprochen.
Peter Wehner Geldleistungen
Telefon: 0661/6006-8063
Grundlagen der Existenzsicherung
Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes garantiert, dass derjenige, der Hilfe braucht, sie auch durch staatliche Stellen erhält. Die Sicherung der wirtschaftlichen Grundbedürfnisse (Ernährung, Unterkunft, Heizung und Bekleidung) stehen bei den Sozialleistungen ALG II und Sozialgeld im Vordergrund.
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
Die Mitarbeiter erläutern den Kunden die im Sozialgesetzbuch II vorgesehenen Hilfsangebote, aber auch die Erwartungen, die im Zusammenhang mit der Auszahlung von Geldleistungen durch den Gesetzgeber definiert werden. Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II sind subsidiär, d. h. hilfebedürftig und somit anspruchsberechtigt ist nur derjenige, der seinen Lebensunterhalt und den seiner Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln (Einkommen und Vermögen) bestreiten kann.
Antragsverfahren
Nach Abgabe der jeweiligen Anträge auf Gewährung von SGB II-Leistungen in unserer Servicestelle erfolgt von dort eine Vorprüfung. Detaillierte Prüfungen der Hilfebedürftigkeit werden dann durch den zuständigen Leistungssachbearbeiter vorgenommen.
Gleichzeitig wird der zuständige Vermittler eingeschaltet, der den Aspekt der Eingliederung speziell für die jeweilige Person betrachtet.