Wenn ein Jugendlicher in eine Einstiegsqualifizierung übernommen wird, kann diesem Unternehmen ein Zuschuss gewährt werden
Zweck:
Durch die Einstiegsqualifizierung wird der Jugendliche über einen Zeitraum von mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten an eine Ausbildung herangeführt. Der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich, ggf. kann die Ausbildungszeit dann verkürzt werden.
Die teilnehmenden Jugendlichen erhalten am Ende ein Zertifikat der IHK oder HWK, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert.
Voraussetzungen:
Der Jugendliche hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II Der Jugendliche hat seinen Wohnsitz im Landkreis Fulda Der Jugendliche hat bis zum 30.9. des Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden Der Jugendliche hat noch keine abgeschlossene Erstausbildung.
Höhe, Dauer und Umfang:
Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung bis zur gesetzlich vorgesehenen Höhe zzgl. einem pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag erhalten.
Die Einstiegsqualifizierung wird i.d.R. in Vollzeit durchgeführt; im Ausnahmefall ist auch eine Durchführung in Teilzeit mit mindestens 20 Stunden/ Woche möglich.
Wichtig:
Zuschüsse zu Einstiegsqualifizierungen müssen vor Abschluss des Vertrages beim Amt für Arbeit und Soziales beantragt werden.