Wenn ein Arbeitsloser in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernommen wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Lohnkostenzuschuss gewährt werden.
Voraussetzungen:
Der Bewerber hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Der Bewerber hat seinen Wohnsitz im Landkreis Fulda. Es wird ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit oder Teilzeit, mind. 15 Stunden/Woche) mit einer Vertragslaufzeit von i.d.R. mindestens 12 Monaten begründet. Die allgemeinen arbeits-, steuer- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten. Es wird ein tariflicher oder ortsüblicher Lohn gezahlt (Mindest-Stundenlohn: 7,50 €). Bei dem Bewerber liegt mindestens ein Vermittlungshemmnis vor. Der Bewerber in den letzten 4 Jahren vor der geplanten Einstellung noch nicht mehr als 3 Monate im Unternehmen/ Betrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen war oder dort eine Berufsausbildung absolviert hat.
Dauer/Höhe:
Die Höhe und Dauer des Zuschusses wird individuell festgelegt. An die Förderdauer schließt sich eine ebenso lange Nachbeschäftigungszeit an.
Wichtig:
Die Lohnkostenzuschüsse müssen vor Arbeitsbeginn beim Amt für Arbeit und Soziales beantragt werden. Für über 50-jährige und schwerbehinderte Bewerber sind z.T. gesonderte Förderungen möglich.
Haben Sie Interesse? Dann sprechen Sie uns an...
...und teilen Sie uns mit, welchen Arbeitsplatz Sie gerne besetzen möchten.
Das Amt für Arbeit und Soziales steht Ihnen für eine ausführliche individuelle Beratung zur Verfügung. Selbstverständlich kommen wir auch gerne in Ihren Betrieb.
Sobald wir uns ein Bild von den beruflichen Anforderungen gemacht haben, gleichen wir Ihr Profil mit unserem Angebot an Arbeitskräften ab. Finden wir eine geeignete Person – und auch nur dann – vereinbaren wir mit Ihnen einen Vorstellungstermin.