Bildung und Teilhabe



 


 

Ab 2011 können für Kinder und junge Erwachsene neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und zur Teihabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt werden.


Folgende Leistungen sind möglich:


Übernahme der Kosten für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Krippen, Kindergärten oder Kinderhorten

Schulbedarf

Schülerbeförderungskosten

Lernförderung

Zuschüsse zur Mittagsverpflegung in Schulen und für Kinder in Kindertageseinrichtungen

Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche  bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, z.B. Übernahme von Beiträgen zu Sport- und Musikvereinen. Das Budget ist auf 10,00 € pro Kind und Monat begrenzt.



Wie werden die Leistungen erbracht?


Alle Leistungen werden - mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Schülerbeförderungskosten - nicht als Geldleistung erbracht. In der Regel erfolgt bei Bewilligung der Leistung Ihnen gegenüber eine Kostenübernahmeerklärung. Die Leistung selbst wird dann mit dem Anbieter (z.B. Musikschule, Sportverein, Schulkantinenpächter etc.) abgerechnet.


Ist ein Antrag notwendig?


Auch wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, ist eine gesonderte Antragstellung für jedes einzelne Kind erforderlich. Eine Ausnahme hiervon gilt nur für den Schulbedarf, der bei Leistungsbeziehern jeweils zu Beginn des ersten und zweiten Schulhalbjahr ohne Antrag gezahlt wird.


Wo sind Anträge erhältlich und zu stellen?


Die Anträge auf Bildung und Teilhabe erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter (Amt für Arbeit und Soziales, Robert-Kircher-Straße 24, 36037 Fulda) oder Sozialamt (Wörthstraße 15, 36037 Fulda). Auch können Sie die erforderlichen Antragsunterlagen hier auf unserer Internetseite herunterladen.


Weitere Informationen


Zusätzliche Informationen können Sie in unserem Flyer zum Bildungspaket entnehmen. Für weitergehende Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen gerne zur Verfügung.

Flyer zum Bildungspaket


Formulare Bildung und Teilhabe


Sofern Sie den Antrag online ausfüllen empfehlen wir Ihnen, nach dem Ausfüllen und Ausdrucken Ihre Eingaben zu Ihrer eigenen Sicherheit zu löschen, da diese auf dem jeweils benutzten PC bis zum nächsten Neustart erhalten bleiben!
Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anträge reichen Sie bitte zusammen mit allen geforderten Unterlagen per Post oder persönlich bei uns ein. Bitte bedenken Sie, dass unvollständige Unterlagen die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern können.


Antrag SGB II

Antrag Wohngeld und Kinderzuschlag

Beiblatt Lernförderung

Beiblatt Schülerbeförderung