Betriebliche Praxiserprobung



Vor Abschluß des Arbeitsvertrages arbeitet der Bewerber in einem Unternehmen/Betrieb mit.


Die Vermittlungsaussichten sollen verbessert werden.
Die Eignung des Bewerbers für die zu besetzende Stelle wird im Vorfeld abgeklärt.
Notwendige beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten können vermittelt werden.


Zweck:


Anschließende Einmündung in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.


Wichtig ist:


Das Amt für Arbeit und Soziales muss einer betrieblichen Praxiserprobung VORHER zugestimmt haben.


Weitere Informationen:


Während einer betrieblichen Praxiserprobung besteht kein Lohnanspruch, vielmehr hat der Teilnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslosengeldes II. Die Unfallversicherung muss durch den Betrieb sichergestellt werden –das Amt für Arbeit und Soziales haftet NICHT für Personen- und Sachschäden.


Haben Sie Interesse?
Dann sprechen Sie uns an...


...und teilen Sie uns mit, welchen Arbeitsplatz Sie gerne besetzen möchten.

Das Amt für Arbeit und Soziales steht Ihnen für eine ausführliche individuelle Beratung zur Verfügung. Selbstverständlich kommen wir auch gerne in Ihren Betrieb.

Sobald wir uns ein Bild von den beruflichen Anforderungen gemacht haben, gleichen wir Ihr Profil mit unserem Angebot an Arbeitskräften ab. Finden wir eine geeignete Person – und auch nur dann – vereinbaren wir mit Ihnen einen Vorstellungstermin.

Ansprechpartner:
Arbeitgeberservice (0661) 6006-8056
Email: Stellenangebote@landkreis-fulda.de